Wer heißt Flüchtling? Flüchtling, eine Person, die sich außerhalb des Landes ihrer Nationalität aufhält und nicht willens oder in der Lage ist, den Schutz dieses Landes in Anspruch zu nehmen aufgrund einer wohlbegründeten Angst vor Verfolgung wegen ihrer ethnischen, religiösen nationalen oder sozialen Zugehörigkeit oder wegen ihrer politischen Meinung. So definierte die Genfer Flüchtlingskonvention den Flüchtling. (Quelle: Genfer Flüchtlingskonvention)
Warum gibt es palästinensische Flüchtlinge? 1947 lebten 1,4 Millionen Palästinenser im Land. Durch die Gründung des Staates Israel 1948 wurden 804.766 Personen zu Flüchtlingen infolge einer Reihe von Massakern und Terroranschlägen, die durch die verschiedenen zionistischen Gruppierungen durchgeführt wurden.
Fluchtland
Jordanien
2,175,710
Libanon
426,190
Syrien
528,935
West Bank
775,170
Gaza
1,091,880
Gesamt
4,997,885
01.01.2012, Quelle: un.org
Dazu kommen die Flüchtlinge, die in Israel und in den übrigen Ländern dieser Welt. Dabei dürfen wir nicht vergessen das nicht alle Flüchtlinge bei der UNRWA registriert sind.
Flüchtland
Israel
l,401,020
Andere arab. Staaten
571,000
Übrige Welt
640,000
Gesamt
2.612.020
01.01.2012, Quelle: un.org
Die Flüchtlingslager :(Quelle: UNRWA) Mehr als ein Drittel der Flüchtlinge leben in 59 von der UNRWA betreuten Lagern in Libanon, Jordanien, Syrien, Westbank und Gaza.
- Aqabat Jabr - Nur Shams - Camp No.1 - Ein el-Sultan - Deir Ammar
In Gaza:
- Jabalia - Bureij
- Nuseirat - Maghazi
- Rafah - Beach
- Khan Younis - Deir el-Balah
Woher nehmen die Palästinenser das Recht auf ihre Rückkehr?
UN-Resolutionen: Am 9. Dezember 1948 verabschiedete die Vollversammlung die Resolution 194, die den palästinensischen Flüchtlingen das Rückkehrrecht gibt und eine Entschädigung für die Flüchtlinge fordert. Seither wurde das Recht in jedem Jahr durch mehr als 110 Beschlüsse wie z. B. die UN-Resolution 302 von 1967, die SR-Resolution 242 von 1967 und die UN-Resolution 3236 von 1974 bekräftigt.
Menschenrechtskonvention vom 10. Dez. 1948: Das Menschenrechtskonvention gibt den palästinensischen Flüchtlingen das Rückkehrrecht in ihre Heimat im Artikel 13:
1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.
2) Jeder hat das Recht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.